AnkER ist die Abkürzung für „Ankunft, kommunale Verteilung, Entscheidung und Rückführung“ und bezeichnet das Konzept der Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylantragsteller:innen in Bayern und in anderen Bundesländern. Schon im Namen wird klar, dass es bei der Konzeption nicht um Integration, sondern um Abschiebung geht. Je nach Standort in Bayern werden hier über 1000 Personen in Mehrbettzimmern untergebracht. In den Unterkünften wird das sogenannte Sachleistungsprinzip angewendet, was bedeutet, dass Bewohner:innen nur ein geringes Taschengeld bekommen. Hygieneartikel sowie andere Dinge des täglichen Bedarfs werden von der jeweiligen Einrichtung gestellt. Das Essen wird in einer Kantine von einem Catering gebracht.
Was sich auf den ersten Blick nicht schlecht anhört („die Leute bekommen ja alles“) ist jedoch eine Entmündigung der Menschen: da die Aufenthaltsdauer in Ankerzentren bis zu mehreren Wochen dauern kann bedeutet das, dass in dieser Zeit die Bewohner:innen kein eigenes Essen kochen können und auch keine eigene Entscheidung treffen können, welche Dinge des täglichen Bedarfs sie verwenden wollen.
Besonders restriktiv ist das Vorgehen in „AnkER“-Zentren im Regierungsbezirk Oberbayern. Hier sind fast immer die Zimmer nicht abschließbar was praktisch zu Folge hat, dass sich z.B. alleine ankommende Frauen nicht sicher fühlen können, vor allem nachts nicht. Argumentiert wird hier, ebenso wie bei der mangelnden Möglichkeit selber zu kochen, mit Brandschutz. Diese Argumentation ist vor dem Hintergrund, dass in jedem Studentenwohnheim und auch in jeder Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber die Bewohner:innen ihre Zimmer absprerren dürfen und auch kochen dürfen, nicht nachvollziehbar.
Auch dürfen Kinder von Bewohner:innen oft keine Regelschule besuchen sondern bekommen nur einen sehr einfachen Unterricht im Ankerzentrum. In München ist das aufgrund einer kommunalen Regelung zum Glück anders. Hier gilt die Schulpflicht. Da externen Personen der Zutritt zu einem Ankerzentrum verwehrt ist, können Kinder von Bewohner:innen keine Freunde mitbringen.
Asylantragsteller:innen bekommen keine Krankekassenkarte, sondern müssen jeden Arztbesuch beim Amt vorher beantragen. Die Größe der Einrichtungen hat zur Folge, dass die Infrastruktur um Ankerzentren herum oft überlastet ist, z.B. gibt es um mache Ankerzentren herum nicht genügend Arztpraxen (Haus- und auch Fachärzt:innen).
Das Konzept ist klar: Die Situation für Asylsuchende soll möglichst schlecht gestaltet werden, in der Hoffnung eine abschreckende Wirkung zu erziehlen. Die bildhafte Bezeichnung „Anker“ hierbei ist zynisch. Ein Anker ist etwas, das Halt und Sicherheit bietet. Ankerzentren geben beides nicht, sondern sind eine belastende Situation, machen Menschen psychisch krank oder verstärkern deren psychische Traumata.
Diese menschenunwürdige Art der Unterbringung lehnen ich persönlich und auch wir als Grüne ab. Wir fordern eine förderung der Integration von Anfang an und eine menschenwürdige Unterbringung. Bürgerschaftliches Engagement als wichtiger Schlüssel zur Integration, auch in „AnkER“-Zentren, muss uneingeschränkt möglich sein. Vulnerale Gruppen, wie z.B. alleinreisende Frauen, Queere Geflüchtete, Menschen die aufgrund eines Religionswechsels gefährdet sind, Menschen mit Behinderungen usw., sind besonders zu schützen und müssen in Einzelunterkünften untergebracht werden.
Weitere Infos zu Ankerzentren gibt es auf der Seite vom Bayrischen Flüchtlingsrat und in dem entsprechenden Eintrag bei Wikipedia.